Steinschlag: Schild allein reicht nicht An öffentlichen Straßen ist Vorsorgegegen Steinschlaggefahr zu treffen, wenn mit einer Gefährdung durch Steinschlag als einer naheliegenden Gefahr zu rechnen ist. Allein das Aufstellen des Verkehrszeichens Steinschlaggefahr genügt nicht. OLG Zweibrücken 1 U 60/88