Keine Maklerprovision für Hausverwalter Eine Maklertätigkeit liegt nur dann vor, wenn ein Geschäft zwischen zwei Parteien, also Hausbesitzer und Mieter, erfolgreich vermittelt wurde. Da ein Hausverwalter auch typische Vermieteraufgaben ( zum Beispiel Entgegennahme einer Kaution) wahrnimmt, steht ihm bei der Vermittlung einer vom ihm verwalteten Wohnung keine Kaution zu. LG Berlin 58 S 440/89