Appartement ist nicht Doppelzimmer Wer bei einem Reiseunternehmen ein Appartement mit Kochnische und Selbstverpflegung bucht, muß keine andersartige Unterkunft beziehen, wenn der Veranstalter die ursprünglich gewünschte Wohnung vor Ort nicht anbieten kann. Auch ein als Ersatz angebotenes Doppelzimmer mit Kostenloser Vollverpflegung muß nicht angenommen werden, weil der Kunde mit der Absicht anreist über die Zubereitung seiner Speisen selber zu entscheiden. LG Frankfurt 2/24 S 299/89