Entschädigung weil Rückflug verspätet Flugverspätungen müssen bis zu vier Stunden ohne Entschädigung hingenommen werden, für jede weitere Stunde ist aber vom Reiseveranstalter Schadensersatz zu leisten. Bei einer mehrtägigen Verspätung des Rückflugs steht dem Reisenden eine Entschädigung in Höhe von 100 Mark pro Tag zu, denn niemand muß sich einen wenn auch kostenlosen Zwangsurlaub bieten lassen. AG Frankfurt 32 C 634/90-19