Zu kleine Kabine - Reisepreis mindern! Eine Reisegesellschaft, die für Kreuzfahrten Vierbett - Kabinen von neun Quadratmetern anbietet, sichert ihren Kunden zwangsläufig zu, sich darin auch zu viert aufzuhalten. Bei zwei Quadratmetern pro Person ist selbst auf einem Schiff, wo Kabinen hauptsächlich zum Schlafen dienen, unmöglich und berechtigt zur Reisepreisminderung. AG München 1163 c 43496/88