Reiserücktritt sofort Melden Wer krank ist und nach einem Besuch beim Arzt auf dessen Anraten vom Antritt einer langfristig geplanten Reise absieht, hat sofort sein Reisebüro zu informieren - auch wenn bei der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde. Versäumt er das, muß er für die dadurch entstandenen Stornogebühren zumindest anteilig aufkommen. LG München 28 O 10382/87