Sozialhilfe: Kein Anrecht auf neue Kleidung --------------------------------------------- Sozialhilfeempfänger können nicht regelmäßig neue Bekleidung von den Behörden beanspruchen. Zumindest auf Oberbekleidung besteht kein regelmäßiger Anspruch, denn es ist nicht unüblich, daß auch heute gebrauchte Kleidung unter Verwanden und Bekannten weitergegeben wird. In der Bundesrepublik gibt es auch einen Markt für gebrauchte Kleidung, wie dies viele sogenannte Secondhandshops beweisen. Lediglich bei Leibwäsche, Schlafanzügen oder Strümpfen ist neue Kleidung angemessen. OVG Saarbrücken 1 W 121/90