Patient kann neue Zahnprothese verlangen Ein gesetzlich Krankenversicherter ist nicht verpflichtet, das Angebot seines Zahnarztes anzunehmen, statt einer mißglückten Zahnprothese kostenlos eine neue eingegliedert zu bekommen. Er kann vielmehr die Anfertigung einer neuen Prothese durch einen anderen Zahnarzt für Rechnung seiner Krankenkasse verlangen. SG Hildesheim S 2 Kr 100/89