Wer blinkt, muß auch richtig abbiegen Ein Autofahrer, der blinkt, um zu zeigen, daß er nach rechts oder links abbiegen will, muß auch entsprechend seine Fahrtrichtung ändern. Überlegt er sich das im letzten Augenblick anders, fährt geradeaus und verursacht durch die Falsche Fahrtrichtungsanzeige einen Unfall, muß der Fahrer auch für den Schaden haften. KG Berlin 12 U 4646/88