Verspätung kann krankem Kind Nicht zugemutet werden ---------------------------------------------------------- Eine Familie mit krankem Kind ist nach erfolgloser Abmahnung beim Veranstalter zur fristlosen Kündigung des Reisevertrags berechtigt, wenn sich der Abflug zum Urlaubsort um mehr als zehn Stunden verzögert. LG Aachen 7 S 647/88