Im Reiseprospekt nicht ungeniert werben Unternehmen die Busreisen mit tagelanger Anreise Anbieten, dürfen in der Reklame nicht ungeniert mit Worten wie 16 Tage Türkei werben. Eine solche Werbung ist unlauter, weil der eigentliche Aufenthalt allenfalls zehn oder elf Tage beträgt. LG Köln 31 S 177/88