Hund am Steuer Sitzt ein Hund im Auto, muß der Autofahrer dafür sorgen daß der nicht in den verkehrsicheren Betrieb des Kraftfahrzeugs eingreifen kann. Sorgt der Fahrer nicht vor und kommt es zu einem Unfall braucht die Vollkasko-Versicherung nicht für Schäden an dessen Auto aufzukommen. OLG Nürnberg 8 U 1341/89