Lohnabrechnung Arbeitnehmer, die einen Kündigungsschutzprozeß gewonnen, inzwischen aber anderweitig wieder eine Arbeitsstelle gefunden haben, müssen sich auf den Lohnanspruch gegen den früheren Arbeitgeber den Verdienst anrechnen lassen, den sie im neuen Beschäftigungsverhältnis erzielt haben. Bundesarbeitsgericht: 2 AZR 165/90