Totalschaden Wer nach einem Unfall mit Totalschaden fast vier Monate auf sein neues Auto warten muß, darf in der Zwischenzeit nicht ohne weiteres ein Mietfahrzeug benutzen, sondern muß sich gegebenenfalls einen Gebrauchtwagen als Interimsfahrzeug kaufen. Die Versicherung muß in jedem Fall nur den Wertverlust ersetzen, den ein solches Gebrauchtfahrzeug erlitten hätte. OLG Schleswig: 9 U 206/87