Kind trotz Sterilisation / Kein Schadenersatz Die verheiratete Frau, die trotz einer Sterilisation erneut schwanger geworden war, hatte die Übernahme der Unterhalts- kosten für das aus Gründen der Familienplanung unerwünschte Kind gefordert. Die Schadensersatzklage der Frau gegen einen Chefarzt und den Träger eines Krankenhauses wurde rechtskräftig abgewiesen. Die medizinische Sterilisation bietet einer Frau - von der Totaloperation abgesehen - keinen hundertprozentigen Schutz vor Schwangerschaft. Die Richter betonten, über die statische Mißerfolgsquote und die verschiedenen Methoden einer Sterilisation müßten Arzt und Krankenhaus eine Frau ohne ausdrücklichen Wunsch nicht aufklären. OLG Zweibrücken 7 U 239/89