Graupapagei Das Schrille, über Stunden andauernde Pfeifen eines Graupapageies, der in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses in reiner Wohngegend gehalten wird, übersteigt die in einer solchen Gegend ortsüblichen Lärmbelästigung durch Tiere erheblich und muß von den Nachbarn nicht hingenommen werden. OLG Düsseldorf 5 Ss OWI 476/89-198/89 I