Keine Gebühr in den Ferien Wer einen Vertrag für einen Kursus unterschreibt, sollte unbedingt auf das Kleingedruckte achten. Darin verlangte beispielsweise ein Veranstalter, daß für Kurse auch während der Ferienzeit weitergezahlt werden müsse. Die Schulferienklausel bei Freizeitkursen ist unzulässig. OLG Frankfurt 6 U 222/87