Schecks Schecks, die am Kopf statt am Fuß unterschrieben wurden, sind wirksam. Ausgenommen können allenfalls die Fälle sein,in denen ein Scheckinhaber mehrere Blanko Oberschriften geleistet hat und anschließend strittig ist, wer die überigen Scheckeintragungen ausgefüllt hat. BGH XI ZR 107/87