Studenten Studenten, die am Studienort ein Zimmer haben, dürfen von der jeweiligen Stadt nicht Verpflichtet werden, dort auch ihren Hauptwohnsitz anzumelden. Voraussetzung ist allerdings der Nachweis, daß der Lebensmittelpunkt nach wie vor in der Heimatstadt ist. Hessicher Vervaltungsgerichtshof 11 UE 4950/88