"Stets bestrebt" Wird einem Arbeitnehmer im Arbeitszeugnis bescheinigt, er sei "stets bestrebt gewesen, seinen Aufgaben gerecht zu werden", so bedeutet dies, daß er sich zwar bemüht habe, die an ihn gestellten Anforderungen zu erfüllen, dies jedoch nach Ansicht seines Arbeitgebers nicht erfolgreich gewesen sei. (Landesarbeitsgericht Hamm, 12/13 Sa 1149/88).