Lohn für Arztbesuch Kann ein Arbeitnehmer einen Arzttermin nicht be- einflussen (Beispiel: Der Arzt nimmt bestimmte Untersuchungen nur früh morgens vor), so hat der Arbeitgeber für die dadurch ausfallende Arbeitszeit den Arbeitsverdienst weiterzuzahlen. (Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 365/89)