Krankenkassen Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen für die Be- rechnung der Beitragshöhe einer freiwillig versicherten Ehefrau, die weniger verdient als ihr Ehemann, außer dem Einkommen der Frau auch die Hälfte des Ein- kommens ihres Mannes heranziehen. (Bundessozialgericht, 12 RK 16/89)