Zwischenbescheid Behörden sind verpflichtet, einen Zwischenbescheid zu erteilen, wenn sich die Bearbeitung einer Eingabe verzögert. Andernfalls müssen sie für die Kosten eines wegen erheblicher Verzögerung eingeleiteten Gerichtsverfahrens aufkommen. (Verwaltungsgericht Hannover, 6 A 183/89).