Haarwild Anspruch aus einer Teilkaskoversicherung besteht - entgegen den Versicherungsbedingungen - auch dann, wenn ein Autofahrer einem Haarwild (z.B. einem Reh) ausweicht, ohne mit ihm zu kollidieren. Im vorliegenden Fall war er anschließend gegen eine Leitplanke gestoßen und erst danach mit dem Tier zusammengeprallt. (Landgericht Hanau, 7 O 499/90).