Reisepreis Wer die zweite Hälfte seines 14tägigen Urlaubs im Bett verbringen muß, weil er durch Verschulden der Hotelküche an einer Salmonellenerkrankung leidet, kann vom Reiseveranstalter den vollen Reisepreis zurückverlangen. Der Grund: Durch die Erkrankung ist die Erholung aus der ersten Urlaubswoche hin- fällig geworden. (Landgericht Frankfurt, 2/21 1081/89).