Radarfalle Ein Autofahrer, der innerhalb von fünf Minuten zweimal per Radarfalle einer Geschwindigkeits- überschreitung überführt wird, bekommt keinen "Rabatt" und muß beide Bußgeldbescheide bezahlen. (Oberlandesgericht Düsseldorf, 5 Ss OWi 306/90, 131/90 I).