Nachtgeschwindigkeit Auch auf gerader Landstraße darf man bei Dunkel- heit nur unter besonders günstigen Verhältnissen mit 100km/h fahren (im Osten 80). Das Fahrzeug muß jederzeit innerhalb der überschaubaren Strecke zum Stehen gebracht werden können. Ein Autofahrer, der gut 100 gefahren und mit noch 30 km/h auf ein ausgebrochenes Pony geprallt war, haftet für den Unfall zu einem Drittel. (OLG Oldenburg, NZV 90,473).