Verfolgungs-Schaden Wird ein Kfz wegen starker Geräuschentwicklung und eines defekten Rücklichts von einem Zivil- fahrzeug der Polizei verfolgt und schleudert das Staatsauto dabei wegen Straßenglätte von der Fahrbahn, so muß der verfolgte Fahrer nicht für die Reparatur des Polizeiwagens (16144,48 DM)aufkommen - außer wenn ihm nach- gewiesen wird, daß er die Verfolgung erkannt hat oder hätte erkennen können. (BGH, VersR 91,111).