Mahnung Zu zügiger Schadensregulierung nach Verkehrsun- fällen hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken die Auto-Haftpflichtversicherer gemahnt. Die Unter- nehmen dürften sich ohne besonderen Grund nicht darauf berufen, den Schaden des Unfallopfers erst nach Einsicht in die polizeilichen Ermittlungs- akten zu regulieren, heißt es in einem Urteil. (3 U 199/89).