Probefahrt Wer von einem Privatmann ein Auto kaufen will und eine Probefahrt unternimmt, haftet bei einem Unfall auch für leichte Fahrlässigkeit, sofern für den Wagen keine Vollkasko Versicherung besteht. Der private Autoverkäufer muß auch nicht auf die fehlende Vollkasko hinweisen. Weniger riskant ist da schon die Probefahrt bei einem Händler. Hat der nämlich keinen Vollkasko-Schutz und weist er den Kunden nicht darauf hin, dann verzichtet er damit stillschweigend auf seine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit OLG Zweibrücken 1 U 188/89