Hund fährt mit Grob fahrlässig handelt, wer seinen Vierbeiner unangebunden im Fußraum des Beifahrersitzes mitfahren läßt. Verursacht der Hund einen Motorschaden weil er mit dem Kopf an den Schalthebel stößt, zahlt die Vollkasko nicht. OLG Nürnberg 8 U 1341/89