Rentenüberzahlung Eine irrtümlich zu hoch berechnete Rente darf nicht schematisch durch kürzungen der künftigen Rentenzahlung zurückgefordert werden, vielmehr muß der Rententräger in jedem Fall feststellen ob eine Rückforderung überhaupt gerechtfertigt ist. Bundessozialgericht 8 RKn 22/88