Zustimmung Eine mietvertragliche Vereinbarung wonach der Vermieter berechtigt ist, die Beheizung außerhalb der Heizperiode von der Zustimmung der Mehrheit der Mietparteien abhängig zu machen, ist Unwirksam. AG Köln Beschluß 206 C 351/84 vom 29.11.1984