Beheizung Außerhalb der Heizperiode ist die Heizungsanlage in Betrieb zu nehmen, wenn die Außentemperaturen an drei aufeinanderfolgenden Tagen niedriger als 12 Grad Celsius sind. Die Anlage ist so einzustellen, daß dann in den Mieträumen durchschnittlich 18 Grad Celsius, in den hauptsächlich genutzten Räumen 22 Grad Celsius erreicht werden. AG Uelzen 4a C 272/86