Verkauf eines Hauses Bei dem Verkauf eines Hausgrundstükkes wird das sich im Tank befindliche Heizöl von dem Kaufvertrag mitumfaßt, weil es als Zubehör des verkauften Hausgrundstücks anzusehen ist und keine Umstände ersichtlich sind, die gegen eine Mitveräußerung sprechen. LG Braunschweig - 4 O 524/84