Beweissicherungsverfahren Um Mängel an ihrer Heizung schnell gerichtlich festzustellen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht ein sogenantes Bewes- sicherungsverfahren beantragen. Hierbei handelt es sich um ein Schnellverfahren beim Gericht, bei dem ein Sachverständiger, den Sie benennen dürfen, beauftragt wird, die Mängel festzustellen. Die Gegenseite hat bei diesem Verfahren zwar das Recht, von dem Beweissicherungsantrag informiert zu werden. Sie darf beim Gutachtertermin anwesend sein, darf diesen Umstand aber nicht dazu benutzen einen Antrag zu stellen, das Gutachten inhaltlich abzulehnen. Das Beweissicherungsverfahren ist gerade in den Fällen äußerst zu empfehlen, in denen es um Ansprüche geht, die durch eine etwaige Reparatur der Heizung nicht mehr nachgewiesen werden Können. Der Vorteil gegenüber der Einholung eines Privaten Sachverständigen- gutachtens liegt darin, daß bei bestehen einer Rechtsschutz- versicherung die Kosten des Verfahrens und des gerichtlichen Sach- verständigen von der Versicherungsgesellschaft bezahlt werden. Einen Privaten Gutachter muß der Versicherte selbst bezahlen.