Umstellung Der Mieter einer mit einer Gasetagenheizung ausgestatteten Wohnung braucht den Anschluß seiner Wohnung an eine neu zu installierende Zentralheizungsanlage nicht zu dulden : Durch die Maßnahme würde weder der Gebrauchswert der Wohnung erhöht noch eine Gebäudemodernisierung gehindert, wenn lediglich die anderen Wohnungen an eine Zentralheizung angeschlossen werden. LG Berlin - 61 S 7/82