Thermostatventile/Mietminderung Bewirken mangelhafte Thermostatventile erhöhten Wärmeverbrauch und ist der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug, kann der Mieter bei der Heizkosten abrechnung die Kosten des erhöhten Heizenergieverbrauchs geltend machen. AG Ahrensburg - 4a C 181/85