Strafbares Verhalten Unterläßt der Vermieter während der Heizperiode die vertragsgemäße Beheizung der Mietwohnungen (hier: durch Nichtauffüllen des leer- gewordenen Öltanks), um die Mieter trotz nicht ordnungsgemäßer Rechnungslegung zur Nachzahlung von Heizkosten einer abgelaufenen Heizperiode zu veranlassen, kann eine strafbare Nötigung der Mieter gegeben sein. OLG Hamm - 2 Ss 2026/82