Schäden Auch ohne daß es besonders zum Ausdruck kommt, obliegt den Mietern die Verpflichtung, sich darum zu kümmern, daß bei strenger Kälte an den Leitungen und den Heizungen der Wohnung keine Schäden entstehen. Dabei ist es unerheblich, ob eine bessere Isolierung der Hauswände den Schaden hätte verhindern können. AG Köln 152 C 1185/76