Restölmenge Hat der Mieter auf eigene Kosten während der Dauer des Mietverhältnisses Heizöl beschafft, so ist beim Auszug grundsätzlich der Vermieter gehalten, die verbliebene Restölmenge zu übernehmen und dem Mieter die Anschaffungskosten zu ersetzen. LG Freiburg - 9 S 380/81