Reinigungskosten Die Kosten für die im Turnus von 7 Jahren durchzuführende Reinigung eines Heizöltanks sind mit der Mietzahlung abgegolten, da sie nicht als Betriebskosten, sondern als Instandhaltungskosten anzusehen sind. Ein für die Reinigung und Wartung der Heizungsanlage vereinbarter Pauschalbetrag deckt die Reinigungskosten in jedem Fall. AG Bremen - 7 C 468/75