Öl/Auszug Beim Auszug braucht ein Mieter nach einem Urteil des Landgerichts Freiburg das restliche Heizöl im Tank nicht abzupumpen und mitzunehmen. Vielmehr ist das Öl mit den verbleibenden Forderungen des Vermieters abzurechnen oder der Vermieter muß es zum Tagespreis abkaufen. LG Freiburg - 9 S 380/83