Neubaufeuchtigkeit Die Mehrkosten, die durch das Trockenheizen von Neubauten entstehen, muß der Vermieter tragen, und es ist durchaus nicht zu beanstanden, wenn der Mieter insoweit eine Kürzung der umlagefähigen Heizkosten um 20 % für gerechtfertigt hält. LG Lübeck - 14a S 289/82