Nasse Räume Lassen sich Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung nur dadurch verhindern, daß der Mieter die Räume auf 22 Grad Celsius beheizt, ist ein Mangel der Mietsache gegeben. Mangels vertraglicher Vereinbarung ist der Mieter nur zur Beheizung im Rahmen des allgemein üblichen verpflichtet (ca. 18 - 20 Grad Celsius). LG Braunschweig - 6 S 241/81