Links parken gefährlich Wer mit seinem Fahrzeug verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite hält, ist für den Unfall mitverantwortlich, der durch das Auffahren eines anderen Fahrzeuges verursacht wird. Dies gilt auch dann, wenn an der fraglichen Stelle in Gegenrichtung hätte gehalten werden dürfen. (OLG Karlsruhe 10 U 125/89).