Taxi Wer für eine wenige Tage dauernde Reparatur an seinem Wagen ein Auto mietet, obwohl nur 14 Kilometer täglich zu fahren sind, kann die Mietwagenkosten (hier: 1314 Mark) nicht von der Haftpflicht- versicherung des Unfallverursachers zurückverlangen. Es wäre in diesem Fall günstiger gewesen, auf ein Taxi auszuweichen. LG Nürnberg-Führt 2 S 2025/90