Blutalkoholkonzentration und Unfallversicherung Bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) unter 0,8 Promille kann beim Kraftfahrer nicht von einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung im Sinne der Bedingungen zur Unfallversicherung ausgegangen werden. BGH IV a ZR 8/87-VerR 1988 (15.08.1988)