Grob Fahrlässig Es ist grob Fahrlässig wenn während einer längeren Urlaubsreise die Zuleitung zu einer Geschirrspülmaschine nicht abgesperrt wird, und es dann zum Wasserschaden kommt. OLG Düsseldorf 4 U 232/87-NJW-RR 1989,798. (16.08.1988)