Gebäude Totalschaden Maßgeblich für die Unbewohnbarkeit eines Gebäudes im Sinne der Versicherungsbedingungen ist eine ernsthafte und unwiderrufliche Abbruchabsicht des Eigentümers. Liegt eine Abbruchverfügung der zuständigen Behörde vor, gegen die der Eigentümer Widerspruch eingelegt hat, so sind die Voraussetzungen zur Zahlung einer geringeren Entschädigung als den ortsüblichen Neubauwert durch den Versicherer im Schadensfall nicht gegeben. OLG Düsseldorf 4 U 17/87-NJW-RR 1989,94. (08.12.1987)